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Damit die Qualität der Daten, die die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) übermitteln, bewertet werden kann, müssen die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) Berichte über die Qualität der übermittelten Daten vor, in denen sie gegebenenfalls auch ihre Bedenken…
Auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten Berichte bewertet die Kommission (Eurostat) die Qualität der übermittelten Daten insbesondere im Hinblick darauf,…
In Anwendung der Qualitätsbewertungsmaßstäbe gemäß Absatz 1 auf die unter diese Verordnung fallenden Daten werden die Modalitäten und die Struktur der…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) einen Bericht über die Qualität der übermittelten Daten (im Folgenden „Qualitätsbericht“) vor.
Bei der Anwendung der in Absatz 1 festgelegten Qualitätsbewertungsmaßstäbe auf die unter diese Verordnung fallenden Daten werden die Modalitäten, der Aufbau und…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) einen Bericht über die Qualität der übermittelten Daten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.