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Um die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten und Metadaten zu gewährleisten, sollte in allen Mitgliedstaaten dasselbe technische Format verwendet werden. Daher muss das geeignete technische Format festgelegt werden, das für die Datenübermittlung zu verwenden ist.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten in elektronischer Form unter Einhaltung des nach dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegenden…
Das Format und das Verfahren für die Übermittlung der benötigten Daten muss genau bestimmt werden, um zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare und…
Darüber hinaus sollten Bestimmungen über das geeignete technische Format und den geeigneten Austauschstandard für die elektronisch übermittelten Daten erlassen…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Überprüfungsverfahren anwenden, mit denen die Aktualität, die Vergleichbarkeit und die Qualität der Informationen…
Vor Annahme der Standarddatenformate gemäß Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sind gemäß der vorliegenden Verordnung übermittelte Daten in einem…
Die gemäß diesem Beschluss übermittelten Daten und Metadaten werden über den für die Übermittlung von vertraulichen Daten genutzten sicheren Datenträger oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.