Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bezüglich der Angaben „Quelle von Omega-3-Fettsäuren“ und „mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“ sollte bei den Verwendungsbedingungen zwischen den beiden Arten von Omega-3-Fettsäuren unterschieden werden, die physiologisch unterschiedlich wirken und für die unterschiedliche Verzehrmengen empfohlen werden. Außerdem sollte in den Verwendungsbedingungen ein Mindestgehalt pro 100 Gramm und 100 kcal festgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass nur Lebensmittel diese Bezeichnung tragen, die bei entsprechender Verzehrmenge einen erheblichen Anteil von Omega-3-Fettsäuren bereitstellen.
Bezüglich der Angaben „mit einem hohem Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren“, „mit einem hohem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren“ und „mit einem…
Diese Verwendungsbedingungen sind nunmehr klargestellt, wobei auch die Stellungnahme der Behörde zur Kennzeichnung des empfohlenen Tagesbedarfs für Omega-3- und…
In ihrer Stellungnahme vom 6. Juli 2005 kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Omega-3-Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte…
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wird folgender Text angefügt: „QUELLE VON OMEGA-3-FETTSÄUREN Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Quelle von…
Vor dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bat die Kommission um Stellungnahme der Behörde zu nährwertbezogenen Angaben und ihren Verwendungsbedingungen…
Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Stellungsnahme der Behörde und zur Festlegung entsprechender Verwendungsbedingungen für gesundheitsbezogene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.