Erwägungsgrund 1 32010R1165
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Salzwedeler Baumkuchen (g.g.A.)“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Salzwedeler Baumkuchen (g.g.A.)“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.