Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die für die Durchsetzung dieser Verordnung benannten Durchsetzungsstellen sollten von gewerblichen Interessen unabhängig sein. Jeder Mitgliedstaat sollte zumindest eine Stelle benennen, die gegebenenfalls die Befugnis und Fähigkeit hat, einzelne Beschwerden zu untersuchen und eine Streitbeilegung zu erleichtern. Die Fahrgäste sollten Anspruch auf eine begründete Antwort der benannten Stelle innerhalb einer angemessenen Frist haben. Angesichts der Bedeutung verlässlicher Statistiken für die Durchsetzung dieser Verordnung sollten die von diesen Stellen vorbereiteten Berichte möglichst Statistiken über Beschwerden und ihr Ergebnis enthalten, insbesondere um eine kohärente Anwendung innerhalb der Union zu gewährleisten.
Jeder Fahrgast kann bei der nach Absatz 1 benannten zuständigen Stelle oder jeder anderen von einem Mitgliedstaat benannten zuständigen Stelle gemäß den…
Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere neue oder bestehende Stellen, die für die Durchsetzung dieser Verordnung in Bezug auf Linienverkehrsdienste von in…
Die Mitgliedstaaten sollten die Einhaltung dieser Verordnung sicherstellen sowie eine bzw. mehrere zuständige Stellen zur Wahrnehmung der entsprechenden…
Die Mitgliedstaaten sollten die Einhaltung dieser Verordnung sicherstellen und eine oder mehrere zuständige Stellen zur Wahrnehmung der Überwachungs- und…
Die Fahrgäste sollten ihre Rechte einerseits mittels geeigneter und zugänglicher Beschwerdeverfahren bei den Beförderern und den Terminalbetreibern innerhalb…
In jedem Mitgliedstaat sollte eine einzige zuständige Behörde benannt werden, die in letzter Instanz für die Überwachung der Einhaltung der nach dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.