Erwägungsgrund 1 32010R1212
Ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll“) zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 21. Mai 2010 paraphiert und mit Briefwechsel vom 16. September 2010 geändert. Dieses neue Protokoll räumt den Schiffen der Union in den Gewässern unter der Fischereihoheit oder Fischereigerichtsbarkeit der Union der Komoren Fangmöglichkeiten ein.