Art. 2 32010R0121VERORDNUNG (EU) Nr. 121/2010 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Provolone del Monaco (g.U.)]
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0114VERORDNUNG (EU) Nr. 114/2010 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 hinsichtlich des Zeitraums, der der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die Stellungnahme zum Entwurf eines Beurteilungsberichts für Wirkstoffe mit eindeutigen Hinweisen darauf eingeräumt wird, dass sie keine schädlichen Auswirkungen haben (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010R1244VERORDNUNG (EU) Nr. 1244/2010 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32014R1201VERORDNUNG (EU) Nr. 1201/2014 DES RATES vom 7. November 2014 zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2011, 1. Juli 2012 und 1. Juli 2013
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R1215VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2010 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Montoro-Adamuz (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.