Erwägungsgrund 2 32010R1227
In der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 der Kommission sind die gemeinsamen Qualitätskriterien und die Periodizität der Qualitätsberichte für Zahlungsbilanzstatistiken festgelegt.
In der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 der Kommission sind die gemeinsamen Qualitätskriterien und die Periodizität der Qualitätsberichte für Zahlungsbilanzstatistiken festgelegt.