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Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs angesichts der Wirtschaftskrise sollten Ausgaben aufgrund des Kapitels II der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 ab dem 13. Juli 2009 förderfähig sein, weil viele Antragsteller die Anerkennung der Förderfähigkeit von Projektausgaben aus Anträgen auf Finanzhilfe nach Artikel 112 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften („Haushaltsordnung“) beantragt haben. Ausgaben aufgrund des Kapitels IIa sollten ab dem 1. Januar 2011 förderfähig sein.
Abweichend von Artikel 55 Absatz 1 und Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 gilt als Zeitpunkt des Beginns der Förderfähigkeit von Ausgaben…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(2a) Die finanzielle Unterstützung aufgrund des Kapitels IIa dient der Deckung der Ausgaben für Investitionsvorhaben und für…
Die finanzielle Unterstützung aufgrund des Kapitels IIa dient der Deckung der Ausgaben für Investitionsvorhaben und für die technische Unterstützung von…
Gemäß Artikel 115 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 aufgestellten Kriterien sollten auf die Auswahl und die Förderfähigkeit der im Rahmen der Fazilität finanzierten…
Zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung ist es erforderlich, dass die Gemeinschaft Tätigkeiten finanziell unterstützt, die zur Durchführung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.