Erwägungsgrund 13 32021R0690
Das Programm enthält zwar keine Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, doch sollte bedacht werden, dass gefälschte Produkte häufig nicht die Anforderungen des Unionrechts bezüglich Produktsicherheit und Verbraucherschutz erfüllen und eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen, insbesondere wenn diese Produkte über das Internet erworben werden. Das Programm sollte daher die Synergien mit anderen Unionsprogrammen auf dem Gebiet des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere mit dem durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement eingerichteten Instrument für Zollkontrollausrüstung, verstärken.