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In Anbetracht der geforderten kurzfristigen ökonomischen Wirkung dieser Verordnung sollte die Zeitspanne zwischen dem Eingang des Antrags für ein Vorhaben und der endgültigen Entscheidung nicht mehr als sechs Monate betragen.
Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Ende der Maßnahme zu beantragen.
Diese Verordnung sollte sechs Monate nach dem Inkrafttreten anwendbar werden, damit die Akteure für die Einhaltung ihrer Bestimmungen sorgen können.
Da ein gewisser Zeitraum erforderlich ist, um den Rahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Verordnung vorzugeben, sollten die Mitgliedstaaten ab…
Für die Durchführung dieser Verordnung können nach dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Verfahren Übergangszeiträume von höchstens zwei Jahren ab dem…
Generell sollten Regelungen 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit ihr im Einklang stehen. Da zuvor aufgestellte Regelungen möglicherweise noch…
Über einen Förderantrag soll im Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin in der Regel innerhalb von drei Monaten seit dem Eingang aller für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.