Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 aufgestellten Kriterien sollten auf die Auswahl und die Förderfähigkeit der im Rahmen der Fazilität finanzierten Vorhaben Anwendung finden. Auch die geografische Ausgewogenheit der Projekte sollte als wesentliches Element einbezogen werden, um sicherzustellen, dass diese Verordnung für die Konjunkturbelebung in der gesamten Union Wirkung entfaltet und in Anbetracht des Umstands, dass Vorhaben in einzelnen Mitgliedstaaten nicht oder nur teilweise aufgrund des Kapitels II der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 finanziert worden sind.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 sollten nur solche Investitionsvorhaben durch die Fazilität finanziert werden, die einen raschen,…
Eine Verbesserung der finanziellen Anreize ist von zentraler Bedeutung, um die Hürden, die die hohen Vorlaufkosten darstellen, zu senken und Fortschritte bei…
Umfang, in dem fortgesetzte Unterstützung der Fazilität für Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen erforderlich ist.
Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs angesichts der Wirtschaftskrise sollten Ausgaben aufgrund des Kapitels II der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 ab dem 13.…
Die bestehende mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates geschaffene Fazilität für die Gewährung eines mittelfristigen finanziellen Beistands für…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 werden die Sektoren bzw. Erzeugnisse, die für ganz oder teilweise aus dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.