Erwägungsgrund 1 32010R1240
Gemäß Artikel 13 des Anhangs XII des Statuts hat Eurostat am 1. September 2010 einen Bericht über die versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für 2010 zur Aktualisierung der in diesem Anhang genannten Parameter vorgelegt. Nach dieser Bewertung beträgt der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems erforderliche Beitragssatz 11,6 % des Grundgehalts.