Erwägungsgrund 1 32010R1244
Zwei Mitgliedstaaten oder deren zuständige Behörden haben Änderungen der Anhänge VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 beantragt.
Zwei Mitgliedstaaten oder deren zuständige Behörden haben Änderungen der Anhänge VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 beantragt.