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Das Protokoll Nr. 3 zum EWR-Abkommen, geändert durch den Beschluss Nr. 138/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses , sieht für bestimmte Wasser mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen des KN-Codes 2202 10 00 sowie für bestimmte andere Zucker enthaltende nicht alkoholhaltige Getränke des KN-Codes ex 2202 90 10 eine Zollbefreiung (Zollsatz Null) vor.
Durch das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen…
Sofern in der vorliegenden Verordnung nicht anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhr zum Nullzollsatz der Erzeugnisse des Kapitels 17 und der KN-Codes 1806…
Zollkontingent für das Jahr 2011 für die Einfuhr von Waren mit Ursprung in Norwegen in die Europäische Union Laufende Nr. KN-Code Warenbezeichnung…
Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung Jahreskontingent Geltender Zollsatz 09.0799 1704 90 10 1704 90 30 1704 90 51 1704 90 55 1704 90 61 1704 90 65 1704 90…
Das EWR-Erweiterungsabkommen sieht ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen EG-Norwegen von 1973 vor. In diesem Zusatzprotokoll sind neue zollfreie…
Tabelle 1 Lfd. Nummer KN-Code Warenbezeichnung Kontingents-menge für 2005 (Nettogewicht) Geltender Zollsatz 09.0911 1302 20 10 Pektinstoffe, Pektinate und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.