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Es ist notwendig, den Mitgliedstaaten Herkunfts-Ziel-Daten über den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr zur Verfügung zu stellen, damit der Erfassungsbereich der statistischen Daten über den innerstaatlichen Güterkraftverkehr vervollständigt werden kann.
Die Mitgliedstaaten können zum Zwecke der Kontrolle, Durchsetzung, Planung und statistischen Erhebung nach nationalem Recht die in Absatz 1 genannten…
Es ist erforderlich, die Vergleichbarkeit der Daten über den Güter- und Personenverkehr in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten und in Bezug auf die…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 833/2007 der Kommission werden ab 2008 detaillierte Herkunfts-Ziel-Daten für die innerstaatlichen als auch die…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 aufgeführten statistischen Daten zum Güterkraftverkehr sollten so weit wie möglich ausgewertet werden, wobei jedoch der…
Damit die Kommission (Eurostat) im Rahmen der gemeinsamen Seeverkehrspolitik die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie regelmäßig vergleichbare,…
Einzelnen Wissenschaftlern und der Wissenschaft insgesamt sollte für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu den Daten gewährt werden, die der Kommission (Eurostat)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.