Gesetze
Gesetz wird geladen …
Einzelnen Wissenschaftlern und der Wissenschaft insgesamt sollte für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu den Daten gewährt werden, die der Kommission (Eurostat) im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelt werden.
Die Kommission (Eurostat) oder die NSÄ oder andere einzelstaatliche Stellen können in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Wissenschaftlern, die für…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 aufgeführten statistischen Daten zum Güterkraftverkehr sollten so weit wie möglich ausgewertet werden, wobei jedoch der…
In diesem Zusammenhang sollte die Kommission (Eurostat) in einigen Ausnahmefällen (methodenbezogene Besuche) über zusätzliche Zugangsrechte zu einer erweiterten…
Damit die Kommission (Eurostat) im Rahmen der gemeinsamen Seeverkehrspolitik die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie regelmäßig vergleichbare,…
Die Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern ii und iii der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 zu übermitteln…
Die Kommission (Eurostat) ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verbreitung, der Zugänglichkeit und der Dokumentation der statistischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.