Erwägungsgrund 2 32010R0207
Am 1. März 2010 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, zwei juristische Personen, Gruppen bzw. Organisationen aus seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.