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Die Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in den norwegischen und den färöischen Gewässern sowie in den EU-Gewässern für Bestände, die mit diesen Ländern gemeinsam genutzt, gemeinsam bewirtschaftet oder ausgetauscht werden sowie die Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens bzw. der Färöer werden jährlich nach Abschluss der Konsultationen über Fischereirechte festgesetzt, die nach dem in den mit jenen Ländern bestehenden Abkommen bzw. Protokollen vorgesehenen Verfahren durchgeführt werden .
Wegen der Nähe der EU-Gewässer zu den Gewässern unter der Hoheit und Gerichtsbarkeit Norwegens und der Färöer empfiehlt es sich, für Fischereifahrzeuge unter…
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 werden bis zum Abschluss der Konsultationen mit Norwegen und den Färöern über die Regelungen für 2010 vorläufige…
Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens und Fischereifahrzeuge, die auf den Färöern registriert sind, dürfen im Rahmen der in Anhang I festgesetzten…
Am 15. Januar bzw. am 26. Januar 2010 wurden die Konsultationen mit den Färöern bzw. Norwegen abgeschlossen und die Regelungen für die Fangmöglichkeiten für…
Wegen der Nähe der Gewässer der Europäischen Union (EU) zu den Gewässern unter der Hoheit und Gerichtsbarkeit Norwegens und der Färöer empfiehlt es sich, für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.