Erwägungsgrund 3 32010R0246Um eine einheitliche Auslegung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 in Bezug auf die zolltarifliche Einreihung von wattierten…
Erwägungsgrund 2 32010R0246Die zu den vorstehend genannten Positionen gehörenden Kleidungsstücke werden üblicherweise zum Schutz gegen schlechtes Wetter über anderen Kleidungsstücken…
Erwägungsgrund 1 32010R0246Die Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission legt die Merkmale zur Einreihung von Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnlichen Waren der KN-Codes 6101 , 6102 ,…
Art. 3 Abs. 3 32004R1559Kleidungsstück aus einem einfarbigen Gewirke oder Gestricke aus synthetischen Chemiefasern (100 % Polyester), ohne Ärmel, den Oberkörper bedeckend. Es hat einen…
Art. 1 Abs. 2 32015R0936Im Sinne des Absatzes 1 werden Textilwaren, die unter Teil 2 Abschnitt XI der in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 festgelegten Kombinierten Nomenklatur…