Erwägungsgrund 2 32010R0026
Am 16. Dezember 2009 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen geändert, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Anhang I ist daher entsprechend zu ändern —