Erwägungsgrund 1 32010R0279
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.