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Mit dem Beschluss 2001/539/EG des Rates hat die Gemeinschaft das am 28. Mai 1999 in Montreal vereinbarte Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) abgeschlossen, das Haftungsvorschriften in Bezug auf die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern im internationalen Luftverkehr festlegt.
das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (BGBl. 2004 II S. 458)…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 festgelegten Mindestversicherungsanforderungen bezüglich der Haftung für Fluggäste, Reisegepäck und Güter sollten zügig…
In der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 wurden Mindestversicherungsanforderungen bezüglich der Haftung für Fluggäste, Gepäck und Fracht in einer Höhe festgelegt,…
Die Mindestversicherungsanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 bezüglich der Haftung für Reisegepäck und Güter sollten auf die Höhe der geänderten…
Diese Verordnung schafft eine gemeinschaftliche Regelung für die Haftung und Versicherung bei der Beförderung von Reisenden auf See entsprechend den…
Der Beschluss 93/98/EWG des Rates betraf den Abschluss — im Namen der Gemeinschaft — des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.