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Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 gilt in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt, der in den Durchführungsvorschriften angegeben ist, die nach den in Artikel 4 Absätze 2 und 3 dieser Verordnung genannten Verfahren erlassen werden, spätestens jedoch ab dem 29. April 2010. Diese Verordnung sollte daher ab dem 29. April 2010 zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihren Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen in Kraft treten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Zeitpunkt, der in den…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Zeitpunkt, der in den…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Zeitpunkt, der in den…
Diese Verordnung sollte unverzüglich in Kraft treten, da sie Vorschriften für die Durchführung von Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 festlegt, der am…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.
In der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 heißt es, dass sie ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung gilt. Die vorliegende Verordnung sollte daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.