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Damit die Vergleichbarkeit der Daten aus verschiedenen statistischen und administrativen Quellen in den Mitgliedstaaten gewährleistet ist und zuverlässige Übersichten auf Gemeinschaftsebene erstellt werden können, müssen die Kategorien der Gruppen für das Geburtsland, der Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, der Gruppen für das Land des nächsten üblichen Aufenthaltsorts und der Gruppen für die Staatsangehörigkeit in allen Mitgliedstaaten gleich definiert werden. Daher muss die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 die oben genannten Kategorien definieren.
In dieser Verordnung werden die Kategorien der Gruppen für das Geburtsland, der Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, der Gruppen für das…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 862/2007 sollte die Kommission die Kategorien der Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln definieren.
Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige…
Es gibt folgende Gruppen für die Länder und die Staatsangehörigkeit: — Basisgruppen, — zusätzliche Gruppen für andere nicht der Europäischen Union (EU)…
Die Gruppen für das Geburtsland, die Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, die Gruppen für das Land des nächsten üblichen Aufenthaltsorts…
Für die Definition der in Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 genannten Gruppen und deren Einheitlichkeit gibt es unterschiedliche Auslegungen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.