Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten das Verfahren zur Erteilung einer Fahrerlaubnisöffentlich bekannt machen. Bei der Festlegung dieser Verfahren sollten die zuständigen Behörden Vorschriften für die Verwendung des harmonisierten Antragsformulars einbeziehen.
Bei der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 sind gegenüber der zuständigen Behörde…
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in…
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG gilt eine Fahrerlaubnis für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft und gemäß Artikel 4 Absatz 4 dieser…
Die zuständigen Behörden können die Gestaltung des Gemeinschaftsmodells auf das gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG zu veröffentlichende…
Gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2004/49/EG stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Bewerber einen fairen und nicht diskriminierenden Zugang zu der…
Jede Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer sollte von dem Mitgliedstaat mit einer einzigen Nummer erteilt werden; diese Nummer sollte es auch erleichtern, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.