Erwägungsgrund 4 32010R0036
Für Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber, die Triebfahrzeugführer beschäftigen oder unter Vertrag nehmen, und vor allem für Eisenbahnunternehmen, die grenzüberschreitende Dienste anbieten, ist es wichtig, dass das Format der Zusatzbescheinigungen in allen Mitgliedstaaten gleich ist; daher sollte es harmonisiert werden, um sowohl die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen durch die Triebfahrzeugführer als auch ihre Fachkenntnisse und Sprachkenntnisse zu bescheinigen.