Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aus praktischen Gründen sollten alle pharmakologisch wirksamen Stoffe in einem einzigen Anhang in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. Der Klarheit halber sollte es zwei getrennte Tabellen geben: eine für die zugelassenen Stoffe, die in den Anhängen I, II und III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgelistet sind, und eine für verbotene Stoffe, die in Anhang IV dieser Verordnung genannt werden.
im Anhang Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 als verbotene Stoffe aufgeführt sind,
Über die therapeutische Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe vorliegende Informationen, die in den Anhängen der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt…
Da gemäß Richtlinie 2001/82/EG Stoffe, die in den Anhängen I, II oder III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt sind und die nicht in Arzneimitteln für…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wurden pharmakologisch wirksame Stoffe auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Beurteilung ihrer Unbedenklichkeit in…
Einige Mitgliedstaaten haben um Aufnahme weiterer Wirkstoffe in Anhang IV gebeten. Es wurden Informationen vorgelegt und bewertet, und aus diesen Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.