Erwägungsgrund 2 32010R0372
Am 22. April 2010 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, zwei natürliche Person in seine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen und eine natürliche Person aus der Liste zu streichen.