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Nachdem PROBI AB am 22. Dezember 2008 einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Lactobacillus plantarum 299v und der Verbesserung der Eisenabsorption abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-785) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Lactobacillus plantarum 299v (DSM 9843) verbessert die Eisenabsorption“.
Abgelehnte gesundheitsbezogene Angaben Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nach Vorlage eines Antrags der European Dietetic Food Industry Association (IDACE) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde…
Am 6. April 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Nach Vorlage eines Antrags von Valio Ltd. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Nach Vorlage eines Antrags des CSL - Centro Sperimentale del Latte S.p.A. gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die…
Nach einem Antrag von Yakult Europe B.V. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.