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Nachdem Probi AB einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Lactobacillus plantarum 299v (Lp299v) und einer Erhöhung der Absorption von Nicht-Häm-Eisen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2015-00696 ). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Lactobacillus plantarum 299v erhöht die Absorption von Nicht-Häm-Eisen“.
Nachdem PROBI AB am 22. Dezember 2008 einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der…
Abgelehnte gesundheitsbezogene Angaben Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Am 25. Juli 2016 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass die…
Am 6. April 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Nach Vorlage eines Antrags von Valio Ltd. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.