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Im Rahmen der Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit in seiner Tagung vom 20. Februar 2009 im Hinblick auf Aussagen über die quantitative Wirkung in solchen gesundheitsbezogenen Angaben festgestellt, dass eine wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA erforderlich ist, damit solche gesundheitsbezogenen Angaben auf eine Weise zugelassen werden, die für den Verbraucher nicht irreführend ist, und damit die Verwendungsbedingungen auf einheitliche Weise festgelegt werden. Zu diesem Zweck hat die Kommission die Behörde gemäß Artikel 19 Absatz 2 der genannten Verordnung um eine wissenschaftliche Beratung gebeten.
Um mit Blick auf die verschiedenen Kategorien gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel zu gewährleisten, dass nur die den allgemeinen Grundsätzen und den…
Gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit — im Folgenden…
Die Behörde vertrat in ihrer Antwort vom 3. September 2009 auf gemäß Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 eingegangene Bemerkungen bzw. in…
Gesundheitsbezogene Angaben sollten für die Verwendung in der Gemeinschaft nur nach einer wissenschaftlichen Bewertung auf höchstmöglichem Niveau zugelassen…
Andere gesundheitsbezogene Angaben als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos, die sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse…
Die Kommission entscheidet über die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben unter Berücksichtigung der von der Behörde vorgelegten Stellungnahme. In jeden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.