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Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden, sollte diese Verordnung unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und mit Wirkung vom 1. Januar 2010 gelten —
Um eine Unterbrechung der Fischereitätigkeit zu vermeiden, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2010 gelten. Daher sollte sie unverzüglich nach ihrer…
Da die Fangsaison jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Meldung der Fangmengen sofort in Kraft treten und mit Wirkung vom 1. Juli…
Diese Verordnung sollte am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 9. Oktober 2009 gelten —
Um zu gewährleisten, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ab 1. Januar 2011 gelten, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft…
Die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 gilt ab 1. Januar 2010. Die Aufwandsbeschränkungen sind jedoch für einen Einjahreszeitraum festgelegt, der am 1. Februar 2010…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2010.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.