Erwägungsgrund 1 32010R0421
Die Fangmöglichkeiten der Union für Lodde in den ICES-Gebieten V und XIV (grönländische Gewässer) sind in Anhang IB der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 vorläufig festgesetzt und belaufen sich auf 0 Tonnen. Gemäß Artikel 5 Absatz 4 derselben Verordnung legt die Kommission die Fangmöglichkeiten fest, sobald die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für diese Fischerei feststeht.