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Die Gültigkeit von Einfuhrlizenzen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 955/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 1002/2007 vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt wurden und deren Gültigkeitsdauer nach dem 31. Mai 2010 abläuft, endet am 31. Mai 2010. Abweichend von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 kann der Inhaber der in Unterabsatz 1 genannten Einfuhrlizenzen ungenutzte Einfuhrlizenzen bis zum 30. Juni 2010 an die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten zurückgeben, die daraufhin die Sicherheit für die nicht genutzten Mengen freigeben.
Abweichend von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 955/2005 und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1002/2007 endet die Gültigkeitsdauer von Einfuhrlizenzen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß den genannten Verordnungen erteilt wurden, am 31. Mai 2010.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 955/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 1002/2007 erteilte Einfuhrlizenzen gelten vom Tag ihrer Ausstellung bis zum Ende des…
Die Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission vom 31. August 2006 mit gemeinsamen Regeln für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für…
Die Geltungsdauer der Einfuhrgenehmigungen beträgt neun Monate ab Ausstellungsdatum, endet aber spätestens am 31. Dezember 2009. Die zuständigen nationalen…
Die Geltungsdauer der Einfuhrgenehmigungen beträgt neun Monate ab Ausstellungsdatum, endet aber spätestens am 31. Dezember 2010. Die zuständigen nationalen…
Die Geltungsdauer der Einfuhrgenehmigungen beträgt neun Monate ab Ausstellungsdatum, endet aber spätestens am 31. Dezember 2008. Die zuständigen nationalen…
Die Geltungsdauer der Einfuhrgenehmigungen beträgt neun Monate ab Ausstellungsdatum, endet aber spätestens am 31. Dezember 2007. Die zuständigen nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.