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Die Anwendung der Anforderung in ihrer durch die vorliegende Verordnung geänderten Form, wonach die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorzunehmende Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in die Sicherheitsdatenblätter aufzunehmen ist, sollte entsprechend dem Zeitplan für die schrittweise Anwendung der Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfolgen. Dies und die Tatsache, dass die Einstufung und die Gefahrenkommunikation für Gemische auf der Einstufung und der Gefahrenkommunikation für Stoffe aufbaut, sind die Gründe dafür, dass zunächst die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und erst später die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in die Sicherheitsdatenblätter aufgenommen werden sollte.
Werden Stoffe vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bis zum 1. Dezember 2010 nach der genannten Verordnung eingestuft, kann diese…
Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Sicherheitsdatenblätter für Stoffe, die die Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten, sollten bis zum 1.…
Lieferanten von Gemischen, die die Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, auf freiwilliger Basis sowohl die Einstufung als auch die Kennzeichnung gemäß der…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.