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Lieferanten von Gemischen, die die Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, auf freiwilliger Basis sowohl die Einstufung als auch die Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vor dem 1. Juni 2015 anzuwenden, sollten in dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt die Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zusammen mit der Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG angeben.
Werden Stoffe vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bis zum 1. Dezember 2010 nach der genannten Verordnung eingestuft, kann diese…
Sicherheitsdatenblätter für Stoffe, die die Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten, sollten bis zum 1.…
Bis zum 1. Juni 2015 geben die Lieferanten von Gemischen, die Absatz 3 anwenden, in Unterabschnitt 3.2 des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts die Einstufung der…
Die Anwendung der Anforderung in ihrer durch die vorliegende Verordnung geänderten Form, wonach die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorzunehmende…
Lieferanten sollten die Möglichkeit haben, die harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, geändert durch die…
Der Beginn der Anwendung dieser Verordnung sollte schrittweise erfolgen, damit alle Betroffenen — Behörden, Unternehmen und Interessengruppen — ihre Ressourcen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.