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Soweit ein gesonderter Anschlussmarkt definiert werden kann, hängt es vom Grad des Wettbewerbs zwischen zugelassenen Werkstätten (d. h. Werkstätten, die direkt oder indirekt von Kraftfahrzeugherstellern geschaffenen Werkstattnetzen angehören) wie auch zwischen zugelassenen und unabhängigen Marktteilnehmern (zu denen unabhängige Ersatzteilhersteller und unabhängige Werkstätten zählen) ab, ob auf den Märkten für den Bezug und Verkauf von Ersatzteilen und den Märkten für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge wirksamer Wettbewerb herrscht. Die Wettbewerbsfähigkeit der letztgenannten Akteure hängt von dem ungehinderten Zugang zu wesentlichen Vorleistungen wie Ersatzteilen und technischen Informationen ab.
unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer eine natürliche oder juristische Person, die unabhängig vom Hersteller ist und die direkt oder indirekt an der…
Die Gruppenfreistellung sollte insbesondere nicht für Vereinbarungen gelten, die den Verkauf von Ersatzteilen durch Mitglieder des selektiven Vertriebssystems…
Um den wirksamen Wettbewerb auf den Instandsetzungs- und Wartungsmärkten zu gewährleisten und Werkstätten die Möglichkeit zu geben, Endverbrauchern…
Im Zusammenhang mit Vereinbarungen über den Vertrieb von Ersatzteilen und über die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen sollten…
Es besteht weiterer Klärungsbedarf in Bezug auf die genauen Angaben der gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorzulegenden Informationen, damit ein wirksamer…
Um den geeigneten Geltungsbereich einer Gruppenfreistellungsverordnung zu bestimmen, muss die Kommission die Wettbewerbsbedingungen in dem entsprechenden Sektor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.