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Damit alle Marktteilnehmer genügend Zeit haben, um sich an die vorliegende Verordnung anzupassen, sollte die Geltungsdauer der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002, die sich auf vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf und Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge beziehen, bis zum 31. Mai 2013 verlängert werden. Für vertikale Vereinbarungen über den Vertrieb von Ersatzteilen und über die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1. Juni 2010 gelten, damit weiterhin ein angemessener Schutz des Wettbewerbs auf den Kfz-Anschlussmärkten gewährleistet ist.
Ab dem 1. Juni 2013 giltdie Verordnung (EU) Nr. 330/2010 für vertikale Vereinbarungen über den Bezug, Verkauf oder Weiterverkauf neuer Kraftfahrzeuge. KAPITEL…
Nach Artikel 101 Absatz 3 AEUV gilt Artikel 101 Absatz 1 AEUV vom 1. Juni 2010 bis zum 31. Mai 2013 nicht für vertikale Vereinbarungen, die die Bedingungen…
Auf der Grundlage der seit 2002 mit dem Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge, dem Vertrieb von Ersatzteilen und der Erbringung von Instandstandsetzungs- und…
Für den Kraftfahrzeugsektor, der sowohl Personenkraftwagen als auch Nutzfahrzeuge umfasst, wurden seit 1985 spezifische Gruppenfreistellungsverordnungen…
Um den geeigneten Geltungsbereich einer Gruppenfreistellungsverordnung zu bestimmen, muss die Kommission die Wettbewerbsbedingungen in dem entsprechenden Sektor…
Beim Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge gibt es offenbar keine erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs, die diesen Sektor von anderen Wirtschaftssektoren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.