Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 15. Dezember 2009 hat die Europäische Union das Genfer Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela paraphiert, das die Struktur und die Funktionsweise der EU-Handelsregelung für Bananen des KN-Codes 0803 00 19 betrifft (das „Übereinkommen“). Das Übereinkommen enthält die Bedingungen für die endgültige Beilegung von in der WTO anhängigen Streitsachen und Forderungen hinsichtlich der Regelung für die Bananeneinfuhr in die Union.
Gemäß dem Beschluss 2010/314/EU des Rates wurden am 10. Mai 2010 das Genfer Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien,…
das Genfer Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko,…
das Genfer Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko,…
9.6.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 141/3 ÜBERSETZUNG (1) Dieses Übereinkommen wird geschlossen zwischen der Europäischen Union (nachstehend „EU“…
9.6.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 141/6 ÜBERSETZUNG über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika…
Die Kommission überwacht die Entwicklung der Statistiken über Bananeneinfuhren aus Equador, Kolumbien und Peru . Zu diesem Zweck arbeitet sie mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.