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Somit ist es erforderlich, die erste im Übereinkommen vorgesehene Zollsenkung anzuwenden, die darin besteht, den Zollsatz auf 148 EUR/1 000 kg Nettogewicht zu senken, und vorzuschreiben, dass dieser Zollsatz rückwirkend vom 15. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2010 gilt.
(1) Ab dem 15. Januar 2011 wird diese Zollkontingentsmenge jährlich um 3 % der Vorjahresmenge angehoben. Die erste Anhebung erfolgt auf das Nettogewicht von 4…
Gemäß Beschluss Nr. 2/2008 gilt das neue Zollkontingent vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres. Erstmals sollte es am dritten Tag nach…
Gemäß Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens wird die Union ihren Zollsatz für Bananen schrittweise von 176 EUR/1 000 kg Nettogewicht auf 114 EUR/1 000 kg…
Die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Waren der Tarifposition 1701 werden am 1. Juli 2006 um 20 %, am 1. Juli 2007 um 50 % und am 1. Juli 2008 um 80 %…
Nach dem Beschluss 2010/674/EU müssen die neuen Zollkontingente ab dem 1. März 2011 gelten. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Datum gelten.
zur Geräuschklasse G 1 im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der am 1. September 2023 geltenden Fassung gehören, von dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.