Verordnung (EU) 2015/940 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und für die Anwendung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (kodifizierter Text)
Am 16. Juni 2008 hat der Rat das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (im Folgenden „Interimsabkommen“) geschlossen, mit dem die Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des SAA vorzeitig in Kraft gesetzt wurden. Das Interimsabkommen trat am 1. Juli 2008 in Kraft.
Erwägungsgrund 3 32015R0940Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen