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Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen ist, Konsultationen über Fangrechte mit diesen Vertragspartnern geführt. Die Konsultationen mit Grönland wurden am 25. November 2009 mit der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in grönländischen Gewässern für 2010 abgeschlossen. Die Konsultationen mit den Färöern und Norwegen sind noch nicht abgeschlossen; die Vereinbarungen mit diesen Partnern werden voraussichtlich Anfang 2010 geschlossen. Damit die Fischereitätigkeiten der Union nicht unterbrochen werden und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für den Abschluss der betreffenden Vereinbarungen Anfang 2010 gewährleistet ist, sollte die Union die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die diese Vereinbarungen gelten, bis zum Abschluss der Vereinbarungen auf vorläufiger Basis festsetzen.
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern , Grönland und Island…
Am 15. Januar bzw. am 26. Januar 2010 wurden die Konsultationen mit den Färöern bzw. Norwegen abgeschlossen und die Regelungen für die Fangmöglichkeiten für…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 werden bis zum Abschluss der Konsultationen mit Norwegen und den Färöern über die Regelungen für 2010 vorläufige…
Die Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in den norwegischen und den färöischen Gewässern sowie in den EU-Gewässern für Bestände, die mit diesen Ländern gemeinsam…
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Fischereiabkommen oder dazugehörigen Protokollen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen , den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.