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Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen ist, mit diesen Vertragspartnern Konsultationen über Fangrechte geführt. Die Konsultationen mit den Färöern laufen noch, und voraussichtlich werden die Vereinbarungen für das Jahr 2011 mit diesem Partner erst Anfang 2011 geschlossen. Damit die Fischereitätigkeiten der Union nicht unterbrochen werden und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für den Abschluss der betreffenden Vereinbarungen Anfang 2011 gewährleistet ist, sollte die Union die Fangmöglichkeiten für Bestände, die dem Abkommen mit den Färöern unterliegen, auf vorläufiger Basis festsetzen.
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern , Grönland und Island…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Am 15. Januar bzw. am 26. Januar 2010 wurden die Konsultationen mit den Färöern bzw. Norwegen abgeschlossen und die Regelungen für die Fangmöglichkeiten für…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 werden bis zum Abschluss der Konsultationen mit Norwegen und den Färöern über die Regelungen für 2010 vorläufige…
Die Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe in den norwegischen und den färöischen Gewässern sowie in den EU-Gewässern für Bestände, die mit diesen Ländern gemeinsam…
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Fischereiabkommen oder dazugehörigen Protokollen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen , den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.