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Zur Begrenzung der Risiken im Zusammenhang mit Futtermitteln wurde das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung verboten ist, aus der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission in den Anhang III Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 übernommen.
ein Futtermittel, das den Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang I, Anhang I Nummer 1 auch in Verbindung mit Artikel 32 Absatz 3, der…
Zum Management von Futtermittelsicherheitsrisiken sollte das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen zum Zweck der Tierernährung derzeit gemäß der…
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 enthält allgemeine Anforderungen an die Sicherheit und Vermarktung von Lebensmitteln. Insbesondere enthält sie ein Verzeichnis…
Futtermittel dürfen keine Materialien enthalten oder aus Materialien bestehen, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung beschränkt oder…
Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ist die Verbringung von Mischfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffen, und Vormischungen sowie von Erzeugnisse tierischen…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.