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Zum Management von Futtermittelsicherheitsrisiken sollte das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen zum Zweck der Tierernährung derzeit gemäß der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission verboten ist, zusammen mit einem Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen zum Zweck der Tierernährung eingeschränkt ist, in einen Anhang zu der vorliegenden Verordnung aufgenommen werden. Die Tatsache, dass dieser Anhang vorhanden ist, sollte jedoch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass alle dort nicht aufgeführten Erzeugnisse automatisch als sicher gelten können.
Zur Begrenzung der Risiken im Zusammenhang mit Futtermitteln wurde das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung…
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 enthält allgemeine Anforderungen an die Sicherheit und Vermarktung von Lebensmitteln. Insbesondere enthält sie ein Verzeichnis…
Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ist die Verbringung von Mischfuttermitteln, Futtermittelzusatzstoffen, und Vormischungen sowie von Erzeugnisse tierischen…
Futtermittel dürfen keine Materialien enthalten oder aus Materialien bestehen, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung beschränkt oder…
Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung und das Inverkehrbringen von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen untersagt, deren Gehalt an…
Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.