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Zahlreiche Waren, die von einem Unternehmen nach genau festgelegten technischen Gegebenheiten und bei gleich bleibender Beschaffenheit und Qualität hergestellt werden, sind Gegenstand regelmäßiger Ausfuhren. Um die Ausfuhrförmlichkeiten zu erleichtern, sollte für diese Waren einem vereinfachten Kontrollverfahren der Vorzug gegeben werden, bei dem der Hersteller den zuständigen Behörden die Angaben übermittelt, die diese bezüglich der Herstellungsverfahren für die betreffenden Waren benötigen. Im Falle der Registrierung der für die Herstellung der ausgeführten Waren tatsächlich verwendeten Mengen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen sollte eine Bestimmung bezüglich einer jährlichen Bestätigung der Registrierung eingeführt werden, um die Risiken zu verringern, die sich aus der unterlassenen Mitteilung einer Änderung der Mengen der Erzeugnisse ergeben.
Es sollte ein Kontrollsystem eingeführt werden, das auf dem Grundsatz beruht, dass der Ausführer bei jeder Ausfuhr den zuständigen Behörden die Menge der zur…
Abweichend von den Absätzen 1, 2 und 3 können die Mengen bei regelmäßig erfolgenden Ausfuhren von Waren, die von einem Unternehmen nach genau festgelegten…
Viele landwirtschaftliche Erzeugnisse unterliegen natürlichen und jahreszeitlich bedingten Schwankungen, folglich können die ausgeführten Waren…
Die Zahl der Warenkontrollen sollte zu der Zahl der jährlichen Ausfuhranmeldungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass…
Im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates, in dem die Erzeugnisse hergestellt werden, sollte eine vereinfachte Meldung der verarbeiteten…
Bei Verwendung einer Ware zur Herstellung einer zur Ausfuhr bestimmten Ware muss die Erklärung des Antragstellers die Angabe der tatsächlich zur Herstellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.