Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erstattungen gemäß dieser Verordnung werden für eine große Menge Anträge gewährt. Die meisten Waren, für die diese Anträge gestellt werden, werden nach genau festgelegten technischen Gegebenheiten hergestellt, ihre Beschaffenheit und Qualität ändern sich nicht, ihre Ausfuhr folgt immer dem gleichen Muster und sie werden nach Verfahren hergestellt, die von den zuständigen Behörden registriert und bestätigt wurden. Angesichts dieser besonderen Umstände und im Hinblick auf eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwands, der mit der Gewährung von Ausfuhrerstattungen gemäß der vorliegenden Verordnung verbunden ist, ist es angezeigt, den Mitgliedstaaten einen größeren Spielraum bei der Anwendung von Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 im Hinblick auf die Schwellenwerte zu ermöglichen, unterhalb derer die Mitgliedstaaten die Marktteilnehmer von den Nachweisen mit Ausnahme der Beförderungspapiere freistellen können.
Gemäß Artikel 162 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 können für die dort aufgeführten Erzeugnisse entweder in unverändertem Zustand oder nach der Be- oder…
Gemäß Artikel 162 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dürfen Erstattungen, die bei der Ausfuhr von Waren aus nicht unter Anhang I fallenden…
Diese Verordnung regelt die Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 im Hinblick auf die Gewährung von Ausfuhrerstattungen gemäß der…
In Anbetracht dieser Bedingungen, und damit den Wirtschaftsteilnehmern im Handel mit anderen Drittländern keine unnötigen Kosten entstehen, ist es angezeigt,…
Die Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates im Hinblick auf die Gewährung von…
Hinsichtlich der Ausfuhren schreibt Artikel 167 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vor, dass die Ausfuhrerstattung für die in Artikel 162 Absatz 1 derselben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.