Art. 12 Abs. 3 32010R0583Zusatzanforderungen
An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren sind gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c offen zu legen. Die Höhe dieser während des letzten…
Art. 11 Abs. 2 32010R0583Erläuterung der Kosten und Erklärung zu ihrem Stellenwert
Der Abschnitt „Kosten“ enthält eine Erklärung zum Stellenwert der Kosten, aus der hervorgeht, dass die vom Anleger getragenen Kosten auf die Funktionsweise des…
Art. 10 Abs. 2 32010R0583Präsentation der Kosten
Die in Absatz 1 genannte Tabelle wird anhand folgender Anforderungen ausgefüllt: a) Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge entsprechen jeweils dem höchsten…
Erwägungsgrund 55 32006L0073RICHTLINIE 2006/73/EG DER KOMMISSION vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Vor allem im Hinblick auf Kosten und Nebenkosten der OGAW selbst sind die Informationen im vereinfachten Prospekt als ausreichend anzusehen. Wertpapierfirmen,…
Art. 33 32010R0583Abschnitt „Kosten“
Der Abschnitt „Kosten“ des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger deckt sowohl die Kosten der Anlage in den Feeder-OGAW als auch sämtliche…