Erwägungsgrund 4 32010R0589
Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in der vorliegenden Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit den Konsultationen mit Norwegen gemäß der vereinbarten Niederschrift vom 26. Januar 2010 über die Schlussfolgerungen der Fischereiberatungen zwischen der Europäischen Kommission und Norwegen. Demnach sollte der Anteil der Europäischen Union an dem Teil der TAC, der in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV gefangen werden kann, auf 90 % von 400000 Tonnen festgesetzt werden.